Zusatzleistungen am Urlaubsort – und die Haftung des Reiseveranstalters
Mit der Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem jetzt entschiedenen Fall begehrten die klagenden Urlauber begehren von der beklagten Reiseveranstalterin Schmerzensgeld wegen Verletzungen bei einem Unfall, der sich auf einer …
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