Reichweite des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen
Mit einem Reisepreisversicherungsvertrag gemäß § 651k BGB ist ein Reisender auch dagegen abgesichert, dass nach Absage der Reise durch den Veranstalter die Rückzahlung des Reisepreises aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr erfolgt.
… Weiterlesen…§ 651k Abs. 1 Satz 1 Nr.




