Umbucher-Wucher
Der Reiseveranstalter darf den Kunden bei Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag mit denjenigen Mehrkosten belasten, die sich daraus ergeben, dass die Tarifbedingungen der Luftverkehrsunternehmen typischerweise nach bestätigter Buchung keinen Wechsel in der Person des Fluggastes („name change“) mehr zulassen …
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