Der Unfall beim Hoteltransfer
Ein Reiseveranstalter muss auch nach einem unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer dem betroffenen Reisenden den Reisepreis erstatten. In den beiden jetzt
Weiterlesen…Aktuelle Rechtsnachrichten aus der Tourismusbranche
Ein Reiseveranstalter muss auch nach einem unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer dem betroffenen Reisenden den Reisepreis erstatten. In den beiden jetzt
Weiterlesen…Bei Pauschalreisen kann es zulässig sein, wenn der Veranstalter bei Buchung eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises verlangt.
Weiterlesen…Seit dem 1. Juli gilt das neue Reisevertragsrecht. In diesem Vortrag auf dem Tourismus.Camp in Bonn geben wir einen Überblick
Weiterlesen…Mit der Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem jetzt entschiedenen
Weiterlesen…In der Umbuchung der Teilnehmer einer Flugpauschalreise kann eine Beförderungsverweigerung zu sehen sein, die das Luftverkehrsunternehmen zu einer Ausgleichszahlung wegen
Weiterlesen…Bei Flugverspätungen besteht für kostenlos mitreisende Kleinkinder kein Ausgleichsanspruch. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrte ein – zum
Weiterlesen…Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell in drei Verfahren mit der Wirksamkeit von Klauseln in Reisebedingungen zu Anzahlungen auf den Reisepreis,
Weiterlesen…Bei einem Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Reisepreises wegen Minderung aufgrund großer Verspätung des Rückfluges nach § 651d BGB
Weiterlesen…Der Reiseveranstalter haftet bei Stornierung der Reise seinem Kunden im Wege des Schadenersatzes auf Rückerstattung des Reisepreises, den der Kunde
Weiterlesen…Ein Reisevermittler hat keinen Anspruch auf Handelsvertreterprovision, wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, weil die dem Kunden mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht
Weiterlesen…Bei einer Pauschalreise, bei der verbindliche Reisezeiten nicht vereinbart sind, muss ein Reisender damit rechnen, dass diese gegebenenfalls auch zu
Weiterlesen…Reiserecht (§§ 651a bis 651m BGB) ist auf einen Vertrag, der allein eine Hotelbuchung betrifft, entsprechend anzuwenden, wenn der Veranstalter
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