Der Reiseabbruch
Im Falle einer unerwarteten schweren Erkrankung einer Betreuungsperson ist das Attest eines Arztes vorzulegen, wenn deshalb eine Reise abgebrochen werden muss und der Reisende für den nicht genutzten Teil der Reise den Ersatz des Reisepreises von seiner Versicherung verlangt.
Mit …
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