Bau einer Hängeseilbrücke – und der Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann dann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung wie etwa einer Parkraumbewirtschaftung stehen.
In dem hier …
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