Pächterwechsel im Hotel – und der Reisegutschein
Endet der Pachtvertrag über ein Hotel, so haftet der neue Pächter für Übernachtungsgutscheine, die noch der alte Pächter ausgegeben hat, nur im Rahmen der Haftung wegen Firmenfortführung nach § 25 Abs. 1 HGB. Die bloße Fortführung der Hotelbezeichnung reicht hierfür …
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