Bearbeitungsentgelt für die Flugstornierung
Gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 Luftverkehrsdienste-VO sind bei einem Angebot von Flugreisen neben dem Endpreis und dem Flugpreis unter anderem auch die Steuern und Gebühren gesondert auszuweisen, die unvermeidbar und im Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind.
Dem Luftverkehrsunternehmen …
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