Ein behinderter Mitreisender als Reisemangel?
Dadurch, dass behinderte Menschen einer intensiveren Betreuung durch die Reiseleitung bedürfen, ist kein Mangel gegeben, sondern es zählt zum allgemeinen Risiko einer Gruppenreise. Außerdem schuldet ein Reiseunternehmen keine nicht behinderten Menschen.
Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem …
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