Der verspätete außereuropäische Anschlussflug
Für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug bestehen keine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 Abs. 1c, Art. 5 Abs. 1c der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.
Besteht eine Flugreise aus zwei oder mehr Flügen, die jeweils von einer Fluggesellschaft unter einer bestimmten Flugnummer …
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