Reisekosten einer mehrtätigen Schulfahrt
Der Verzicht einer angestellten Lehrerin auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstandenen Reisekosten – wie er derzeit gängige Verwaltungspraxis zumindest in Nordrhein-Westfalen ist – ist unwirksam.
Schulfahrten sind nach den Wanderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit …
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