Taxi-App – und die Taxipreise
Bei den §§ 39 Abs. 3 S. 1, 51 Abs. 5 PBefG handelt es sich um eine Marktverhaltensregel, das heißt um eine Vorschrift, die zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. §§ 39 Abs. …
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